Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei werden verschiedene Aspekte wie die körperliche und geistige Verfassung des Pflegebedürftigen, seine Fähigkeiten im Alltag und die benötigte Unterstützung bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung wird der Pflegegrad festgelegt, der dann den Umfang der Pflegeleistungen bestimmt. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben das Recht, die Einstufung zu überprüfen und dann gegebenenfalls anzufechten.